GESETZGEBUNG
Wenn bei gemeinsamen Reisen irgendwelche Besichtigungen stattfinden, die Museen oder jene Baudenkmäler einschliessen reisebüros müssen berücksichtigen, dass die Informationsdienstleistungen zu kulturellen, künstlerischen, historischen, natürlichen und geografischen Aspekten dieser Güter den Touristenführern Andalusiens vorbehalten sind, entsprechend dem geografischen Zuständigkeitsbereich und gemäß dem Dekret 187/2020 vom 17. November, das das Dekret 8/2015 vom 20. Januar über die Regelung der Touristenführer in Andalusien ändert.

Die Fremdenführer sollen davon absehen, Gruppen mit mehr als 30 Personen oder mehr als 2 Sprachen zu führen.
OFFIZIELLER FREMDENFÜHRER
Lassen sie sich führen, wir kennen den weg.







