GESETZGEBUNG
Wenn bei gemeinsamen Reisen irgendwelche Besichtigungen stattfinden, die Museen oder jene Baudenkmäler einschliessen die im Generalkatalog der andalusischen Kulturgüter eingeschrieben sind, dann müssen die Erklärungen über diese Kulturgüter betreffend Materien von kulturellem, geschichtlichem, artistischem, geografischem oder naturbezogenem Inhalt, von geprüften und für den geografischen Bereich zugelassenen Fremdenführern gegeben werden, gemäss der Verordnung 214/2002, vom 30.Juli, Gesetzregelung, welche die touristischen Führer Andalusiens betrifft. Diese Gesetzregelung muss von Reiseagenturen berücksichtigt werden.
Die Fremdenführer sollen davon absehen, Gruppen mit mehr als 30 Personen oder mehr als 2 Sprachen zu führen.
OFFIZIELLER FREMDENFÜHRER
Lassen sie sich führen, wir kennen den weg.